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Weltraummüll unter Beobachtung

Der Begriff Weltraumhaftung bezeichnet die völkerrechtliche Verantwortlichkeit und Haftung von Völkerrechtssubjekten, in erster Linie von Staaten, im Verhältnis zueinander nach Völkerrecht, soweit diese im Weltraum tätig werden. Schon kurz nachdem 1957 mit Sputnik 1 das erste Objekt von der Erde in den Orbit geschickt wurde, statuierte ein 1958 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen gebildeter Ad-hoc-Weltraumausschuss die regelungsbedürftigen Kernprobleme der völkerrechtlichen Haftung für Weltraumschäden. Die darauf aufbauenden Bemühungen erwiesen sich jedoch als schwierig, weil bis November 1961 die Weigerung einiger Ausschussmitglieder des damaligen Ostblocks die Aufnahme von Beratungen verhinderte. Trotzdem kam man, nachdem im Weltraumvertrag vom 27. Januar 1967 unter anderem die Grundsätze der Verantwortlichkeit und Haftung von Staaten in allgemeiner Weise festgelegt wurden, mit dem Weltraumhaftungsübereinkommen vom 29. März 1972 zu einer konkreten Regelung. mehr

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