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Der Begriff Weltraumhaftung bezeichnet die völkerrechtliche Verantwortlichkeit und Haftung von Völkerrechtssubjekten, in erster Linie von Staaten, im Verhältnis zueinander nach Völkerrecht, soweit diese im Weltraum tätig werden. Schon kurz nachdem 1957 mit Sputnik 1 das erste Objekt von der Erde in den Orbit geschickt wurde, statuierte ein 1958 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen gebildeter Ad-hoc-Weltraumausschuss die regelungsbedürftigen Kernprobleme der völkerrechtlichen Haftung für Weltraumschäden. Die darauf aufbauenden Bemühungen erwiesen sich jedoch als schwierig, weil bis November 1961 die Weigerung einiger Ausschussmitglieder des damaligen Ostblocks die Aufnahme von Beratungen verhinderte. Trotzdem kam man, nachdem im Weltraumvertrag vom 27. Januar 1967 unter anderem die Grundsätze der Verantwortlichkeit und Haftung von Staaten in allgemeiner Weise festgelegt wurden, mit dem Weltraumhaftungsübereinkommen vom 29. März 1972 zu einer konkreten Regelung. mehr
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Poly Implant Prothèse • Costa Concordia • Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
- Der Oberste Rat der Streitkräfte unter Mohammed Hussein Tantawi hat den seit der Ermordung des früheren Präsidenten Anwar as-Sadat geltenden Notstand in Ägypten aufgehoben.
- Nach der Nationalversammlung hat auch der französische Senat ein Genozid-Gesetz verabschiedet, das unter anderem die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe stellt.
- Zwei Drittel der Abstimmenden haben in einem Referendum für den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union votiert.
Kürzlich Verstorbene
- Clare Fischer (83), US-amerikanischer Pianist († 26. Januar)
- Paavo Berglund (82), finnischer Dirigent († 25. Januar)
- Veronica Carstens (88), Ehefrau des früheren deutschen Bundespräsidenten († 25. Januar)